Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e. V.
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Schutzkonzept Freie Jugendkunstschule Hamm

 

Einleitung

 

Die Freie Jugendkunstschule Hamm (Juku) ist ein Ort, an welchem sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sich künstlerisch entfalten können. 

Hauptaufgaben der Jugendkunstschule

Hauptaufgabe der Jugendkunstschule Hamm ist, Angebote und Projekte der kulturellen Bildung in verschiedenen Sparten anzubieten. Unsere Künstlerischen Sparten sind klassische und freie Malerei, zeichnen, Gestalten mit neuen Medien, Theater/Schauspiel, Basteln, Werken und Nähen. Wir bieten hierzu Kurse und offene Angebote sowie Projekte .

Zielgruppen der Jugendkunstschule

Die Angebote der Jugendkunstschule richten sich grundsätzlich an alle Kinder ab 5 Jahren (Frühförderung), Jugendliche und junge Erwachsene.

Akteur*innen

So vielfältig das Aufgabenfeld der Jugendkunstschule ist, so vielfältig sind auch ihre Akteur*innen. Für und in der Jugendkunstschule engagieren sich folgende Personen(gruppen):

  • Leitung der Jugendkunstschule

  • Honorarkräfte

  • Dozent*innen

  • Freiwillige/Ehrenamt

  • Praktikant*innen

An diese Akteur*innen richtet sich das Schutzkonzept und die darin formulierten Anforderungen und Erwartungen.

Ziele und inhaltliche Ausgestaltung dieses Konzepts

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Die Jugendkunstschule möchte zu einem Umfeld beitragen, in dem sich Kinder und Jugendliche wohl und sicher fühlen.

Die Ziele dieses Schutzkonzepts lauten daher:

  • Sensibilisierung und Information der Mitarbeitenden und der weiteren Akteur*innen über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Prävention von Gewalt sowie die getroffenen Schutzmaßnahmen.

  • Definition von allgemein geltenden Schutzmaßnahmen für die Aktivitäten und Angebote der Jugendkunstschule.

  • Definition einer Haltung gegen Gewalt.

Diesem Konzept liegen die Anforderungen zugrunde, die sich aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW ergeben sowie den inhaltlichen Anforderungen der LKD NRW als dem Fach- und Dachverband der Jugendkunstschulen in Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung von Schutzkonzepten. Die inhaltliche Ausgestaltung dieses Konzepts orientiert sich an den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für die Entwicklung von Schutzkonzepten.

Zielgruppen dieses Konzepts

Das vorliegende Schutzkonzept hat zum Ziel, die Teilnehmenden an den Angeboten und Kursen der Jugendkunstschule vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Die in diesem Konzept genannten Maßnahmen dienen also nicht allein dem Schutz von Minderjährigen vor jeder Form von Gewalt, die Maßnahmen dienen ebenso dem Schutz der jungen Erwachsenen, die die Jugendkunstschule besuchen und an den Angeboten teilnehmen.

Zum Gewaltverständnis dieses Konzepts

Die Jugendkunstschule hat zum Ziel, eine Kultur zu schaffen, die geprägt ist von Achtsamkeit und gegenseitiger Wertschätzung. Eine solche Kultur kann keinen Raum bieten für Grenzüberschreitungen oder über griffiges Verhalten.

Daher setzt dieses Schutzkonzept nicht erst bei strafrechtlich relevanten Handlungen oder Übergriffen an. Vielmehr setzt es bereits bei Grenzverletzungen an. Auch Grenzverletzungen – gleich, ob sie verbal, non-verbal oder physisch stattfinden – gilt es ernst zu nehmen. Ziel ist daher, bereits für Grenzverletzungen achtsam zu sein, diese anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden.

Auch legt dieses Schutzkonzept nicht nur den Fokus auf Formen sexualisierter Gewalt. Vielmehr wird jede Form von Gewalt, insbesondere Formen von Kindeswohlgefährdung, in den Fokus gerückt.

 

 

 

 

 

Risiko- und Potenzialanalyse

 

Ziel eines Schutzkonzeptes ist, Schutzmaßnahmen für die tatsächlich vorhandenen Risiken innerhalb einer Jugendkunstschule zu definieren. Grundlage für ein erfolgreiches Schutzkonzept ist daher eine Risiko- und Potenzialanalyse, die zu Beginn durchgeführt wird. Ziele dieser Analyse sind, tatsächlich vorhandene Gefährdungspotentiale zu erkennen und bereits vorhandene Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Risikoanalyse sind an dieser Stelle zusammengefasst:

Teilnehmende:

Sinnvollerweise werden an einer Risikoanalyse möglichst viele Akteur*innen der Jugendkunstschule beteiligt. Denn unterschiedliche Akteur*innen bringen verschiedene Perspektiven und Blickwinkel ein und ermöglichen so, ein möglichst breites Bild über die Risiko- und Schutzfaktoren zu bekommen. An der Risiko- und Potentialanalyse haben daher teilgenommen:

  • Mitarbeitende und Honorarkräfte

  • Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an den Angeboten der Jugendkunstschule teilnehmen

  • Eltern

Risikofaktoren

Abhängigkeit, gemischte Gruppe.

Positive Erkenntnisse und bereits vorhandene Schutzmaßnahmen:

Die Juku Hamm behält sich überschaubare Gruppengrößen vor, bei größeren Veranstaltungen wird ein 2er Dozententeam eingesetzt. Unser Team zeichnet sich durch ein besonderes Klima der Wertschätzung, Mitbestimmung und Partizipation aus.

Regelmäßiger Austausch im Dozententeam, WhatsApp- Gruppe, gute Vernetzung sind weitere Maßnahmen.

Entwicklungspotenziale und Schlussfolgerungen für das Konzept:

Folgendes Entwicklungspotenzial lässt sich anhand der Ergebnisse der Risiko- und Potenzialanalyse ableiten:

  • Entwicklungspotenzial

  • Schutzmaßnahmen für das Konzept

 

Personalverantwortung

 

Personalverantwortung beginnt bei einer kinderschutzsensiblen Personalauswahl. Hierzu gehört neben einer Regelung zur Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse insbesondere eine sensible und grenzachtende Haltung der Mitarbeitenden und Dozent*innen. Um diese Haltung sicherzustellen, werden folgende konkrete Schritte gegangen:

  • Die Leitung der Jugendkunstschule thematisiert und reflektiert in Vorstellungsgesprächen mit Bewerber*innen im pädagogischen Bereich den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz oder auch konkret die Vereinbarungen des Verhaltenskodexes

  • Die Jugendkunstschule bietet den pädagogischen Mitarbeitenden und Dozent*innen die Möglichkeit eines regelmäßigen Austauschs, bei dem auch Fragen zum Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besprochen werden und Möglichkeiten für Reflexion gegeben werden.

Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse

Der §72 a SGB VIII sieht vor, dass freie Träger der Jugendhilfe keine Personen haupt- und ehrenamtlich einsetzen, die rechtskräftig wegen einer in §72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt sind. Um dies zu verhindern, sind die freien Träger dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes von allen hauptberuflichen Mitarbeitenden sowie von den Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen, die dauerhaften, regelmäßigen oder intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben.

Im Kontakt und der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Arbeit der Jugendkunstschule entstehen Vertrauensverhältnisse, die die Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen von den Personen erforderlich machen, die im direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen sind. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind darüber hinaus weitere Personen(gruppen) verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 Absatz 5 und §30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen.

Von folgenden Personen(gruppen) ist die Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses daher verpflichtend:

  • Leitung und weitere hauptamtliche Mitarbeitende der Jugendkunstschule

    • Die Einsichtnahme erfolgt durch die Personalabteilung

  • Dozent*innen

    • Die Einsichtnahme erfolgt durch die Leitung der Jugendkunstschule

  • …

Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Alle fünf Jahre wird eine erneute Einsichtnahme erforderlich. Die Einsichtnahme erfolgt vor Beginn der Tätigkeit.

Die Personen, die die Einsichtnahme vornehmen, dokumentieren die Einsichtnahme. Es werden ausschließlich folgende Informationen dokumentiert:

  • Name, Wohnort und Geburtsdatum der Person

  • Datum der Einsichtnahme

  • Datum des erweiterten Führungszeugnisses

  • Bestätigung, dass keine einschlägigen Eintragungen gemäß § 72 a SGB VIII vorhanden sind

 

 

 

Alternativ wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme durch einen anderen Träger akzeptiert. Diese Bescheinigung muss mindestens folgende Informationen bereithalten:

  • Name, Wohnort und Geburtsdatum der Person

  • Datum der Einsichtnahme

  • Datum des erweiterten Führungszeugnisses

  • Bestätigung, dass keine einschlägigen Eintragungen gemäß § 72 a SGB VIII vorhanden sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies sind die Informationen, die datenschutzrechtlich konform sind zu dokumentieren. Sollen weitere Informationen dokumentiert werden, braucht es darüber hinaus ein schriftliches Einverständnis der Person.

 

 

 

Gerade bei Personen, die an verschiedenen Stellen ein eFz einsehen lassen müssen (Freiberufler*innen bspw.) kann es Sinn machen, auch alternative Bescheinigungen zuzulassen.

Präventionsschulungen

 

Fortbildungen, insbesondere die Vermittlung von Grundlagenwissen zum Thema Prävention von Gewalt, ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität und die notwendige Professionalität zu entwickeln und die Umsetzung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen.

Daher ist für alle Personen, die unmittelbar Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben, die Teilnahme an einer Präventionsschulung verpflichtend. Die Teilnahme an einer mindestens sechsstündigen Präventionsschulung ist verpflichtend für folgende Personengruppen:

  • Leitung der Jugendkunstschule

  • Hauptamtliche pädagogische Mitarbeitende

  • Dozent*innen

Darüber hinaus wird den weiteren Mitarbeitenden der Jugendkunstschule empfohlen und angeboten, an einer entsprechenden Präventionsschulung teilzunehmen.

Die Präventionsschulungen werden durchgeführt durch die Jugendkunstschule.

Alternativ wird die Teilnahme an einer anderen Präventionsschulung mit ähnlichen Inhalten und ähnlichem Zeitumfang akzeptiert. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Leitung.

 

Inhalte der Präventionsschulungen sollen sein:

  • Formen von Gewalt

  • Täter*innendynamiken und -strategien

  • Risikofaktoren und Gefährdungsmomente

  • Schutzmaßnahmen

  • Reflexion der eigenen Tätigkeit in Bezug auf Prävention

  • Intervention

 

Alle drei Jahre wird die Teilnahme an einer erneuten dreistündigen Schulung verpflichtend. Die Schulung kann dabei oben genannte Inhalte wiederholen und auffrischen oder auf diesen aufbauen und ergänzende und vertiefende Inhalte zum Schwerpunkt haben.

Insbesondere Präventionsschulungen sind ein wichtiges Instrument für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Daher muss hier geprüft werden, für wen eine Präventionsschulung obligatorisch ist.

Gleichzeitig müssen hier die Anforderungen (bspw. vom Landesverband) berücksichtigt werden und auch geprüft werden, ob und wie sich diese Anforderungen umsetzen lassen.

Kooperationen

 

Ein wichtiger und wertvoller Teil der Arbeit der Jugendkunstschule findet gemeinsam mit Kooperationspartner*innen statt.

Folgende Kooperationen finden statt:

  • Grundschulen, offene Jugendarbeit(wechselnd)

Da gerade in gemeinsamen Kooperationen die Verantwortlichkeiten für das Thema Prävention nicht immer klar verteilt sind, braucht es hier bereits in der Vorbereitung der Projekte klare Absprachen bezüglich Zuständigkeiten. Konkret werden folgende Dinge im Vorfeld mit den Kooperationspartner*innen besprochen:

  • Vor Beginn des Projekts werden die Schutzkonzepte gegenseitig zur Information und Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt und – bei Bedarf – besprochen

  • Zu folgenden Themen werden Vereinbarungen getroffen und Verantwortlichkeiten festgehalten:

    • Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse

    • Teilnahme Präventionsschulungen

    • Umgang mit Selbstverpflichtungserklärungen

    • Ansprechpersonen bei einer Intervention

    • Ggf. weitere notwendige Voraussetzungen

Diese Vereinbarungen werden im Kooperationsvertrag schriftlich festgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärungen

 

 

 

Unsere Jugendkunstschule steht für eine Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung. Dazu gehört ein wertschätzender Umgang miteinander und selbstverständlich auch gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die an den Angeboten teilnehmen.

Der folgende Verhaltenskodex dient als Orientierung und Leitlinie für das Handeln der Personen, die innerhalb unserer Jugendkunstschule Verantwortung tragen für die Kinder und Jugendlichen. Jede Ausnahme davon muss nachvollziehbar und transparent sein.

Kommunikation, Sprache und Wortwahl

  • Ich achte auf eine altersangemessene und verständliche Sprache

  • Ich nutze eine Sprache, die frei ist von jeder Form von Gewalt

  • Ich spreche respektvoll und wertschätzend mit den Kindern und Jugendlichen, für die ich Verantwortung trage

  • Ich setze mich für einen ehrlichen und respektvollen Umgang in der Gruppe ein

  • Ich äußere Kritik angemessen und fair. Dabei bleibe ich sachlich und professionell

  • Ich bin offen für Kritik und nehme Rückmeldungen ernst. Ich bin mir bewusst, dass auch ich Fehler machen kann und bin bereit, das eigene Verhalten zu reflektieren und anzupassen

Nähe und Distanz

  • Ich achte auf ein angemessenes und professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz entsprechend meiner Rolle und Aufgabe

  • Mir ist bewusst, dass das Bedürfnis nach Nähe und Distanz je nach Alter und Persönlichkeit unterschiedlich ist und handle entsprechend

  • Ich setze mich dafür ein, dass die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen respektiert und eingehalten werden

  • Ich bin mir meiner eigenen Grenzen bewusst und äußere diese den Kindern und Jugendlichen gegenüber verständnisvoll und angemessen

  • Ich bin mir meiner professionellen Rolle bewusst. Dazu gehört auch, Beruf und Privatleben klar zu trennen. Private Treffen mit den Kindern und Jugendlichen, für die ich verantwortlich bin, schließe ich aus

Umgang mit Medien, sozialen Netzwerken, Film und Foto

  • Ich beachte die Regeln zum Datenschutz sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • Bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse informiere ich im Vorfeld, dass Bilder und Videos gemacht werden und über die Möglichkeit, nicht fotografiert zu werden

  • Ich veröffentliche keine Bilder oder Videos, die die Personen in unangenehmen, intimen oder diskriminierenden Situationen darstellen

  • Ich achte die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen auch bei der Nutzung sozialer Medien

  • Wenn für meine Arbeit ein gemeinsamer Austausch über soziale oder digitale Medien erforderlich ist, erarbeite ich mit der Gruppe Regeln für die gemeinsame Kommunikation

Schutz der Privatsphäre

  • Ich achte und schütze aktiv die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen

  • Ich biete den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich allein umziehen zu können

  • Ich ziehe mich nicht vor den Kindern und Jugendlichen um

  • Bei Gesprächen, die nicht für mich bestimmt sind, höre ich nicht aktiv zu und weise darauf hin, wenn ich mithören kann

Umgang mit Körperkontakt

  • Wenn für meine Arbeit Körperkontakt notwendig ist, weise ich die Kinder und Jugendlichen im Vorfeld darauf hin, erkläre die Gründe hierfür und hole mir das Einverständnis ein. Ich helfe so viel wie nötig und so wenig wie möglich

  • Der Wunsch nach Nähe und Körperkontakt geht immer vom Kind oder von der*dem Jugendlichen aus. Wie viel Körperkontakt ich zulasse, entscheide ich aufgrund meiner professionellen Rolle und Aufgabe

  • Auch ich habe Grenzen und entscheide selbst, wie viel Körperkontakt ich zulasse. Meine eigenen Grenzen äußere ich respektvoll, aber deutlich

  • Wenn ich physische Grenzüberschreitungen beobachte, schreite ich ein

Umgang mit Regeln

  • Ich erarbeite gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Regeln für den gemeinsamen Umgang in der Gruppe. Festgelegte, nicht auszuhandelnde Regeln erkläre ich und mache sie transparent

  • Kindern und Jugendlichen gegenüber bin ich Vorbild. Dazu gehört, dass auch ich mich an vereinbarte Regeln halte

  • Ich informiere Neue über festgelegte Regeln und erinnere regelmäßig daran. Den Kindern und Jugendlichen erkläre ich Sinn und Zweck der ausgehandelten Regeln

  • Mir ist bewusst, dass Regelverstöße Konsequenzen bedeuten können. Diese Konsequenzen sind frei von physischer und psychischer Gewalt und sind verhältnismäßig zum Regelverstoß

 

Der Verhaltenskodex wird von allen Dozent*innen mit Unterzeichnung des Honorarvertrags in Form einer Selbstverpflichtungserklärung anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insbesondere, wenn Präventionsschulungen nicht verpflichtend sind, sollte die Unterzeichnung des Verhaltenskodexes als Selbstverpflichtungserklärung obligatorisch sein.

Partizipation

 

Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur wichtiger und elementarer Baustein der kulturellen Bildung. Vielmehr stärkt die systematische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Entscheidungen, die sie betreffen, deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen den Dozent*innen und Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Partizipation ist also eine wichtige Methode zum Schutz gegen Gewalt, sie erleichtert den Zugang zu den Kinderrechten und machen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kritikfähig, wenn sie Anlass für Beschwerden haben. Daher finden sich folgende Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Jugendkunstschule wieder:

  • Grundsätzlich gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, sowohl bei der Entscheidung über die Teilnahme an einem Projekt als auch bei der Teilnahme an einzelnen Methoden innerhalb der Angebote

  • Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an den Angeboten teilnehmen, können aktiv Einfluss nehmen auf das Angebot und partizipieren an der Entstehung. In welchem Maß die Möglichkeit gegeben wird, entscheidet sich nach den Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

  • Darüber hinaus prüfen die Dozent*innen, inwiefern weitere Möglichkeiten zur Partizipation geschaffen werden können

 

Präventionsangebote

 

Neben Möglichkeiten zur Partizipation sind konkrete Präventionsangebote eine sinnvolle und wichtige Ergänzung in der Präventionsarbeit. Mithilfe konkreter Angebote können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene lernen, die eigenen Grenzen wahr- und ernst zu nehmen und zu äußern, wenn diese überschritten werden. Sie lernen, dass auch sie Rechte haben und für diese Rechte einzustehen. Daher finden sich folgende konkrete Präventionsangebote in der Arbeit der Jugendkunstschule wieder:

  • Es werden konkrete Projekte wie beispielsweise zu Kinderrechten, Selbststärkung, etc. durchgeführt

  • Die Dozent*innen setzen stärkende Übungen innerhalb der Kurse, unter anderem bei Warming-Ups, ein

 

Elternarbeit

 

Gute und vertrauensvolle Elternarbeit ist ein wichtiger Faktor ist der pädagogischen Arbeit. Um ein vertrauensvolles Miteinander zu schaffen und den Eltern das Gefühl zu geben, dass ihre Kinder gut in der Jugendkunstschule aufgehoben sind, werden folgende Kommunikations- und Informationswege institutionalisiert:

  • Auf der Homepage wird das Schutzkonzept z erlesen sein.

 

Beschwerdeverfahren und Ansprechpersonen

 

Die Jugendkunstschule soll ein Ort sein, der offen ist für Rückmeldungen, Verbesserungen und Kritik. So kann die pädagogische Arbeit stetig verbessert werden. Dementsprechend sind alle Mitarbeitenden und Dozent*innen der Jugendkunstschule ansprechbar und offen für Rückmeldung und Feedback.

Transparenz und Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende Präventionsarbeit. Insbesondere Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten müssen daher allen – und nicht zuletzt den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Beteiligten transparent gemacht werden.

Die Jugendkunstschule hat Ansprechpersonen definiert, an die sich die Beteiligten bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen wenden können. Dies sind:

 

Ansprechpersonen für Teilnehmende:

  • Die Kursleitung, die direkt mit den Kindern und Jugendlichen arbeitet

    • Die Kursleitung hat unmittelbar Kontakt mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ist häufig Vertrauensperson. Sie ist die erste Ansprechperson für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

  • Die weiteren Mitarbeitenden der Jugendkunstschule

    • Nicht immer ist es möglich, sich an die eigene Kursleitung zu wenden. Daher sind auch die weiteren Mitarbeitenden Ansprechpersonen und haben ein offenes Ohr für Fragen, Probleme und Nöte der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

  • Die Leitung der Jugendkunstschule

    • Die Leitung ist für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ebenso ansprechbar.

  • Externe kommunale Beratungsstelle

    • Die Beratungsstelle bietet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, sich extern entweder per Telefon oder auch persönlich beraten zu lassen.

  • Nummer gegen Kummer (116117)

    • Die Nummer gegen Kummer bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich anonym Beratung einzuholen.

Die Teilnehmenden werden vor Beginn des Kurses schriftlich per Mail – ggf. über die Eltern – informiert. Darüber hinaus werden die Ansprechpersonen ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht.

 

Ansprechpersonen für Eltern:

  • Die Kursleitung, die direkt mit den Kindern und Jugendlichen arbeitet

    • Die Kursleitung hat nicht nur unmittelbar Kontakt zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern in der Regel auch zu den Eltern. Sie ist die erste Ansprechperson.

  • Die Leitung der Jugendkunstschule

    • Die Leitung ist für die Eltern ebenso ansprechbar.

Die Eltern werden vor Kursbeginn über die Ansprechpersonen per Mail informiert.

 

Ansprechpersonen für Mitarbeitende und Honorarkräfte

  • Die Leitung der Jugendkunstschule

    • Die Leitung ist bei Unsicherheiten, Fragen oder Problemen erste Anlaufstelle.

  • Die Mitarbeitenden des Landesverbands

    • Als Fach- und Dachverband stehen die Mitarbeitenden des Landesverbands als Ansprechpersonen und Erstberatung zur Verfügung.

  • Externe kommunale Beratungsstelle

    • Die Beratungsstelle bietet auch für Fachkräfte die Möglichkeit, sich extern beraten zu lassen.

  • Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch

    • Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch (0800-2255530) bietet Fachkräften kostenlos und anonym die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Die Mitarbeitenden werden über die Ansprechpersonen zu Beginn ihrer Einstellung als Anhang zum Vertrag informiert.

 

Eine Liste aller Ansprechpersonen befindet sich im Anhang zu diesem Konzept.

Umgang mit Beschwerden

Auch wenn jede Beschwerde individuell zu betrachten ist und einen individuellen Umgang braucht, gibt es einige Regeln, an die sich alle Ansprechpersonen halten:

  • Jede Beschwerde wird ernst genommen.

  • Die Beschwerde wird vertraulich behandelt. Die Ansprechperson informiert die betroffene Person im Vorfeld darüber, wenn sie weitere Personen in den Prozess einbezieht.

  • Jede Beschwerde wird dokumentiert. Ein Dokumentationsbogen ist diesem Konzept angehängt.

  • Die Leitung wird über jede Beschwerde informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information der Mitarbeitenden muss ebenfalls gewährleistet sein

Notfallplan

 

Auch wenn dieses Schutzkonzept in erster Linie den Anspruch hat, präventiv zu wirken, so kann es doch zu Situationen kommen, in denen wir eingreifen müssen. Insbesondere die Mitarbeitenden und Honorarkräfte stellt eine Vermutung oder die Kenntnis über einen Vorfall vor eine besondere Herausforderung. Für diese Fälle soll folgender Notfallplan Orientierung und Sicherheit geben:

  1. Ruhe bewahren

Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir eventuell überstürzte Reaktionen.

  1. Zuhören und Glauben schenken

Bei einem Erstgespräch bzw. der ersten Schilderung eines Vorfalls müssen wir nicht herausfinden, ob das Geschilderte der Wahrheit entspricht oder nicht. Wichtig ist vor allem:

Sich Zeit nehmen

Zuhören

Betroffene ernst nehmen

Glauben schenken

Nur notwendige Rückfragen stellen

  1. Prüfen: Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln?

In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, unmittelbar zu handeln. Dennoch kann es Situationen geben, die ein direktes Eingreifen erfordern (die betroffene Person muss von der verdächtigten Person getrennt werden; akute Kindeswohlgefährdung, …). Sollte es die Situation erfordern, müssen wir unmittelbar handeln. In diesem Fall sollte zunächst eine der Ansprechpersonen informiert und um Rat gefragt werden. Sind diese nicht erreichbar, sollte die Notfallnummer des Jugendamts kontaktiert werden.

  1. Dokumentieren

Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alle beobachteten Situationen oder das Erzählte aufzuschreiben. So vermeiden wir, dass wichtige Informationen verloren gehen.

  1. Informieren der Leitung

Die Leitung ist verantwortlich für die weitere Begleitung des Prozesses und nimmt Kontakt zur betroffenen Person auf. Sie trifft die Entscheidung, wie mit dem Vorfall weiter umgegangen wird und welche weiteren Personen ggf. informiert werden müssen. Sie trifft ebenfalls die Entscheidung, ob sie sich selbst professionelle Beratung durch eine externe Fachberatungsstelle sucht.

 

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist die Jugendkunstschule verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Bestätigt sich der Verdacht oder kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, so ist die Jugendkunstschule dazu verpflichtet, das Jugendamt unverzüglich zu unterrichten.

Auch bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss die Leitung der Jugendkunstschule informiert werden. Die Leitung sucht den Kontakt zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Diese nimmt anonym eine Gefährdungsbeurteilung vor und gibt Empfehlungen, wie die Jugendkunstschule mit dem Vorfall weiter umgehen sollte.

Eine Liste mit insoweit erfahrenen Fachkräften ist Teil der Liste mit Ansprechpersonen im Anhang.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier ist zu prüfen, ob eine andere Stelle informiert werden muss.

Kooperation mit Fachleuten

 

Um Fehlentscheidungen zu vermeiden und um einen möglichst objektiven Blick bei der Begleitung von Verdachtsfällen oder Vorfällen von Gewalt zu gewährleisten, wird bei einem Vorfall eine externe Fachberatung hinzugezogen.

Folgende Fachberatungen und externen Ansprechpersonen stehen hierbei zur Verfügung:

  • …

Grundsätzlich empfiehlt sich, bereits vor einer notwendigen Intervention Kontakt zu den genannten Fachberatungen aufzunehmen. So kann sichergestellt werden, dass im Notfall auch die richtigen Beratungsstellen kontaktiert werden.

Aufarbeitung

 

Ein Verdacht oder Vorfall von Gewalt innerhalb der Jugendkunstschule stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Auch wenn zunächst die direkte Intervention erforderlich ist, ist es ebenso notwendig, nach einem Abschluss der Intervention den Fokus auf alle Beteiligten und die betroffene Gruppe zu werfen. Nach einem Vorfall können Irritationen bestehen bleiben oder unausgesprochene Konflikte herrschen. Diese Irritationen und Konflikte gilt es aufzuarbeiten, zu reflektieren und aufzulösen.

Verantwortlich hierfür ist die Leitung der Jugendkunstschule. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung durch eine externe Person, beispielsweise in Form einer Mediation, zu suchen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig ist vor allem, dass die Verantwortlichkeit für den Aufarbeitungsprozess benannt ist.

Rehabilitation

 

Ein falscher Verdacht kann schwerwiegende Auswirkungen für die verdächtigte Person und für die weitere Zusammenarbeit haben. Wenn ein Verdacht ausgeräumt werden konnte oder sich nicht bestätigt hat, muss alles getan werden, um die Person zu rehabilitieren. Ziel ist, den Verdacht vollständig auszuräumen und eine neue Vertrauensbasis wiederherzustellen. Die zu Unrecht beschuldigte Person darf keine Nachteile oder Benachteiligungen erfahren.

Die Leitung der Jugendkunstschule unternimmt folgende Schritte zur Rehabilitation:

  • Information an alle, die an dem Vorgang beteiligt waren oder davon erfahren haben, dass der Verdacht sich als unbegründet erwiesen hat.

  • Sofern der Fall zuvor öffentlich bekannt geworden ist: Information an Medien und Öffentlichkeit, dass sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat und Bemühen um Löschung diesbezüglicher Internet-Veröffentlichungen.

  • Durchführung von Beratungs- und Supervisionsverfahren mit externer fachlicher Unterstützung, um wieder konstruktiv miteinander arbeiten zu können und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen.

  • Angebot von Hilfeleistungen, z.B. in Form von psychotherapeutischer Unterstützung an die zu Unrecht beschuldigte Person.

  • Einen Wechsel des Aufgabengebiets innerhalb der Jugendkunstschule ermöglichen, ohne dass der zu Unrecht verdächtigten Person finanzielle Nachteile entstehen.

Grundsätzlich werden alle Schritte mit der zu Unrecht beschuldigten Person abgesprochen und keine Schritte ohne ihr Einverständnis eingeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verantwortlichkeit für den Prozess muss benannt sein. Ebenso müssen alle Schritte auf Umsetzbarkeit geprüft werden (vor allem auch bezüglich finanzieller Möglichkeiten).

Qualitäts- und Wissensmanagement

 

Die Verankerung von Maßnahmen zum Schutz aller ist ein fortwährender Prozess und nicht abgeschlossen mit der Publikation dieses Schutzkonzepts. Daher bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Daher wird das Schutzkonzept regelmäßig alle fünf Jahre evaluiert, überprüft und ggf. angepasst. Verantwortlich für die Überprüfung ist die Leitung der Jugendkunstschule. Ebenso wird das Schutzkonzept nach jedem Vorfall überprüft und ggf. angepasst.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes wird überprüft, ob alle in diesem Konzept genannten Maßnahmen umgesetzt sind.

 

 

Scheiden Teilnehmende aus, werden die Teilnehmenden oder die Eltern nach den Gründen hierfür gefragt. Diese Gründe werden in einer Excel-Tabelle gesammelt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für eine neuerliche Risiko- und Potentialanalyse bei der Überarbeitung des Schutzkonzepts.

 

Ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements ist das Wissensmanagement. Es muss sichergestellt sein, dass alle, die es betrifft, das Schutzkonzept und die darin aufgeführten Anforderungen und Maßnahmen kennen. Um dies sicherzustellen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der Einrichtung für jede*n frei zugänglich veröffentlich

  • Neue Honorarkräfte und Mitarbeitenden erhalten das Schutzkonzept als Anhang zum Vertrag

  • Die Eltern werden über eine automatisierte Mail zu Beginn der Kurse über das Schutzkonzept informiert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Hinweis zum Leseverständnis: Das Muster befindet sich in der linken Spalte der folgenden Tabelle. In der rechten Spalte finden sich Kommentare und Anmerkungen, worauf bei der Entwicklung eines eigenen Schutzkonzepts geachtet werden muss.

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