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Mindeststandards in Jugendkunst-, Kreativitätsschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen

 

(Einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung der LKD am 19. März 2003)

Der Begriff „Jugendkunstschule“ schließt im folgenden Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen ein, d.h. die Standards gelten grundsätzlich für alle Einrichtungen.

 

Präambel: Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Jugendkunst-, Kreativitätsschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen haben die Mitglieder der LKD die folgenden Mindeststandards für ihr Einrichtungsfeld beschrieben. Diese Mindeststandards legen die notwendige Grundstruktur einer kontinuierlichen Arbeit fest und sollen als Orientierung für den Aufbau von Jugendkunstschulen dienen. Entwickelte Einrichtungen erfüllen wesentlich höhere Standards.

 

 

  1. Die in Jugendkunstschulen beschäftigten Fachkräfte verfügen über eine künstlerisch-pädagogische oder kulturpädagogische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Leitung einer Jugendkunstschule erfordert mindestens eine hauptberufliche Fachkraft.
  2. Honorarkräfte verfügen über pädagogische und künstlerische Kompetenzen.
  3. Jugendkunstschulen verfügen über einen eigenen Wirtschaftsplan (Budget).
  4. Jugendkunstschulen verfügen über Räume mit fachspezifischer Ausstattung und teilnehmerorientierter Größe sowie über eine angemessene Organisationsstruktur. Für Kulturpädagogische Einrichtungen gilt analoges.
  5. Jugendkunstschulen machen Angebote in mindestens drei Sparten in einem ausgewogenen Verhältnis bzw. spartenübergreifende Angebote.
  6. Angebotsschwerpunkte der Jugendkunstschulen sind Kurse, Projekte und Offene Angebote für alle Kinder und Jugendlichen.
  7. Die soziale und kulturelle Bildung realisiert sich in einer Vielfalt von inhaltlichen Ansätzen, Methoden und Veranstaltungsformen. Jugendkunstschulen arbeiten mit lebensweltlichem Bezug handlungs-, problem-, themen- und zielorientiert.
  8. Jugendkunstschulen verantworten ein eigenständiges Angebot. Dazu gehört die Veröffentlichung eines eigenen Programms.
  9. Jugendkunstschulen realisieren ein ganzjähriges Angebot mit mindestens 800 pädagogischen Angebotsstunden à 60 Minuten.
  10. Jugendkunstschulen arbeiten als Teil eines kommunalen Netzwerkes mit anderen Trägern pädagogischer Einrichtungen und Angebote zusammen, insbesondere mit Partnern aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Kultur und Freizeit. Sofern spezifische Leistungen erbracht werden, bedarf es hierzu besonderer Förderzugänge.

Ziele der Jugendkunst-/Kreativitätsschulenund Kulturpädagogischen Einrichtungen in NRW

 

 

(ohne Gegenstimme beschlossen von der Mitgliederversammlung der LKD am 10. März 1998)

(ohne Gegenstimme erweitert durch die Mitgliederversammlung der LKD am 21. März 2001)

  

  1. Selbstverständnis

Kulturelle Bildung ist ein im § 11 KJHG verankerter Schwerpunkt der Jugendarbeit. Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen sind Einrichtungen der offenen Jugendarbeit mit kulturellem Angebotsprofil. Aufgabe dieser Einrichtungen ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Sie vermitteln kulturelle und soziale Kompetenzen, insbesondere künstlerischhandwerkliche Kenntnisse und Ausdrucksmöglichkeiten, auf der Basis kreativer Eigentätigkeit von Kindern und Jugendlichen. Der Vielfalt der Lebenswelten und Interessen von Kindern und Jugendlichen entspricht die Vielfalt spezifischer Angebote und Programmprofile. Für Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen sind – bei unterschiedlichen Einrichtungsprofilen – folgende inhaltliche Gemeinsamkeiten charakteristisch:

-        Sparten- und Medienvielfalt

-        Vielfalt der Vermittlungsmethoden und Lernmilieus

-        Gleichrangigkeit der Vermittlung kultureller und sozialer Kompetenzen

-        Inhaltlicher Bezug zur Lebenswelt

-        Förderung von Partizipation und Selbstorganisation

-        Zugänglichkeit für alle jungen Menschen

-        Gemeinwesenorientierung und Kooperation/Vernetzung mit anderen Jugend-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten.

 

Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen zeichnen sich aus durch Eigenständigkeit hinsichtlich:

-        Leitung

-        Budget

-        Programm.

Im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs werden die Mindeststandards für Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen fortentwickelt.

 

  1. Ziele

Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen entwickeln ihre Angebote auf der Grundlage der von der LKJ NRW e. V. formulierten Ziele kultureller Jugendarbeit. Sie fördern:

-        künstlerisch- kulturelle Eigentätigkeit und Ausdrucksfähigkeit

-        Emanzipation, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziale Handlungskompetenz

-        Selbstbestimmung und Selbstorganisation

-        Partizipation, Integration und demokratisches Engagement

-        Gleichberechtigung der Geschlechter. 

 

Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen richten ihre Angebote an junge Menschen aus allen sozialen Schichten und in unterschiedlichen Lebenssituationen. Zusätzlich entwickeln sie Angebote für einzelne Zielgruppen. Je nach den lokalen/regionalen Bedingungen und Bedarfen gehören hierzu u. a.:

-        interkulturelle Angebote

-        Mädchenarbeit bzw. geschlechtsspezifische Angebote

-        Integrierte Angebote für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche

-        Angebote in regional benachteiligten Gebieten

-        Angebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

-        Kooperation mit Schulen, Kindertageseinrichtungen u. a.

 

  1. Schwerpunkte

Die Arbeit der Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen findet sowohl zentral in eigenen Räumlichkeiten als auch dezentral und mobil im Wohnumfeld der Kinder und Jugendlichen statt. Schwerpunkte des Angebots sind:

-        Kurse in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Performance, Literatur, Film, Video, Foto, Neue Medien u. a. sowie themenorientierte und spartenübergreifende Angebote.

-        Projekte (themenorientiert, spartenbezogen, interdisziplinär oder wohnumfeldbezogen)

-        Offene Angebote wie Werkstätten, offene Ateliers, freizeitpädagogische Angebote.

 

 

Neben den genannten Schwerpunkten stellen Jugendkunst-/Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen weitere Dienstleistungen bereit. Hierzu gehören u. a. Betreuungsangebote, insbesondere im Zusammenhang von Jugendhilfe und Schule; Beratung/Information; Elternarbeit; Multiplikatorenfortbildung; öffentliche Veranstaltungen; Ausleihe/Vermietung von Infrastruktur.

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